Wirkungskontrollen von Revitalisierungen im Kanton Aargau

Die revidierte Schweizer Gewässerschutzgesetzgebung verlangt, dass bis ins Jahr 2090 rund ¼ der 16’000 km degradierten Fliessgewässer und Seeufer revitalisiert werden. Mit Wirkungskontrolle soll untersucht werden, ob das umgesetzte Revitalisierungsprojekt die gewünschte Wirkung erzielt hat.
UNA führt im Jahr 2022 gemeinsam mit weiteren Partner-Büros Wirkungskontrollen an verschiedenen Gewässerabschnitten im Kanton Aargau durch.
Hierbei werden folgende Indikatoren – Sets untersucht:

Set 1 – Habitatvielfalt
Set 2 – Dynamik
Set 4 – Temperatur
Set 5 – Makrophyten
Set 6 – Makrozoobenthos
Set 7 – Fische
Set 8 – Ufervegetation

Information

Ansprechperson: Corinna von Kürthy
Auftraggeber: Kanton Aargau
Zeitraum: 2022
Produkt: Untersuchungen und Berichte