Gutachten und Beratung

Gute Kontakte mit den Bundes- und kantonalen Behörden sind Schlüsselfaktoren für Gutachten und Berichte (UVB, öBB), welche ohne Umwege genehmigungsfähig sind. Die fachliche Unvoreingenommenheit ist dabei eine elementare Voraussetzung.

Angebot:

  • Beurteilung von Eingriffen und Interessenabwägungen im Sinne des Gesetzes
  • Beratung von Kantonen, Gemeinden, betroffenen Amts- und Planungsstellen sowie von Privaten im Naturschutzbereich
  • Gutachten zu bestehenden Naturwerten und Naturpotenzialen
  • Umweltverträglichkeits-Sachberichte zu Flora, Vegetation, Gewässerfauna und Landschaft
Zu den Projekten