Gute Kontakte mit den Bundes- und kantonalen Behörden sind Schlüsselfaktoren für Gutachten und Berichte (UVB, öBB), welche ohne Umwege genehmigungsfähig sind. Die fachliche Unvoreingenommenheit ist dabei eine elementare Voraussetzung.
Angebot:
- Beurteilung von Eingriffen und Interessenabwägungen im Sinne des Gesetzes
- Beratung von Kantonen, Gemeinden, betroffenen Amts- und Planungsstellen sowie von Privaten im Naturschutzbereich
- Gutachten zu bestehenden Naturwerten und Naturpotenzialen
- Umweltverträglichkeits-Sachberichte zu Flora, Vegetation, Gewässerfauna und Landschaft