Kleinwasserkraftwerke mit ehehaften Rechten (Kanton Bern)

Im Kanton Bern und anderen Kantonen der Schweiz sind zahlreiche Kleinwasserkraftwerke (KWKW) in Betrieb und haben sogenannte ehehafte Rechte. Durch die ehehaften Rechte waren Kraftwerkbetreiber bisher von Sanierungen gemäss Gewässerschutzgesetz befreit.

Ein Bundesgerichtsurteil zum Kraftwerk Hammer in Cham aus dem Jahr 2019 mit Signalwirkung ebnet allerdings den Weg für die Sanierung solcher KWKW. Die ehehaften Rechte der KWKW seien nicht mit dem heutigen Recht vereinbar und brauchen für die künftige Wassernutzung eine Konzession nach heutigem Recht.

Die UNA AG beurteilt im Auftrag des WWF Bern KWKW mit ehehaften Rechten (im Kanton Bern).

  • Die Datenlage zu den Standorten wird überprüft
  • Priorisierung der KWKW hinsichtlich Revitalisierungspotential
Ansprechperson: Christian Imesch
Stellvertretung: Corinna von Kürthy
Auftraggeber: WWF Bern
Zeitraum: 2020
Produkt: Tabelle / Bericht